Kochen mit Blumen
Über Schönheit und Duft von Blüten ist viel geschrieben und gesungen worden. Längst werden sie auch kulinarisch entdeckt.
Frische essbare Blüten sind vor allem optisch reizvolle Zutaten in der Küche. Als Dekoration haben sie im Fernen Osten mit Chrysanthemen und Kirschblüten sowie im Vorderen Orient mit Rosen, Jasmin und Granatapfelblüten eine lange Tradition. Bei uns greift man am liebsten zu Veilchen und Ringelblumen. Dabei gibt es viel mehr Möglichkeiten, sowohl was Zubereitung als auch was Vielfalt betrifft. Aus wunderbaren Heilkräutern zaubern wir etwa einen Blütensalat mit knackigem Spinat (Bild oben).
Die blühende Suppe aus Kärnten
Hervorragend machen sich Blüten natürlich in Salaten, wo sie optisch, geschmacklich und durch ihren Duft den Appetit anregen. Als schmackhafte Farbtupfer eignen sich Ringelblumen, Kapuzinerkresse und gerade im Frühling die ersten Blüten von Veilchen, Primeln oder Gänseblümchen.
Kulinarisch weit verbreitet sind die gefüllten Zucchiniblüten und die Holunderblütenschöberln. Manchen Speisen wird mit Blüten Farbe verliehen, wie zum Beispiel der Kärntner Kirchtagssuppe mit orangefarbenen Saflorblüten (die ausgezupften Zungenblüten werden dort wie Safran verwendet). Oder einem Risotto mit Safran, bei dem man zusätzlich noch ganze Safranblüten zum Dekorieren verwendet.
Nicht nur heilsam, auch dekorativ sind Getränke mit Blüten. Ein Kamillentee, in dem Blümchen schwimmen, hat nichts mehr von Omas Bauchwehtee und schmeckt gleich viel besser. Und an heißen Tagen kann man statt herkömmlicher Eistees auch gekühlten Tee aus Goldmelissen- oder Duftnesselblüten servieren. Altbekannt sind natürlich Bowlen mit Blüten wie Waldmeister, aber auch Likören verleihen Blüten Farbe und Duft.
Eine besondere Würze geben in Öl angesetzte Blüten, etwa von Majoran oder Oregano. Aus Veilchen-, Lavendel- oder Rosenblüten wiederum lassen sich ausgezeichnete Essige ansetzen. Und wem das zu sauer ist, der kann Blüten durch Eiklar ziehen, zuckern und als Deko für Süßspeisen verwenden. Länger halten sie, wenn man sie statt mit Eiklar mit Gummiarabikum (einem natürlichen Polysaccharid aus der Apotheke) bestreicht. Damit kann man sogar ganze Rosen für die Verzierung von Torten kandieren.
Worauf man achten muss
Regel Nummer 1: Die Blüten dürfen nicht mit Pestiziden belastet sein, wie das bei vielen Schnittblumen aus dem Laden leider der Fall ist. Immer öfter sind aber Blüten aus biologischem Anbau erhältlich. Am besten legt man sich einen eigenen Blumen- und Kräutergarten an, da kann man sie gleich frisch verwenden.
Regel Nummer 2: Hände weg von giftigen Pflanzen, auch wenn in den Blüten selbst kaum Giftstoffe vorkommen. Nicht auf dem Teller landen dürfen, um nur einige zu erwähnen: Christrosen, Maiglöckchen, Oleander, Engelstrompeten und Herbstzeitlose.
Aus dem Kräutergarten
Eigentlich sind die Blüten sämtlicher Gewürzkräuter essbar. Am besten schmecken die von Basilikum (vor allem jene mit Gewürznelkenduft), Borretsch, Goldmelisse, Dille, Duftnessel, Kapuzinerkresse und Doldenblütlern wie Kerbel, Kren, Lavendel, Majoran, Oregano, Minze, Rosmarin, Salbei, Schnittlauch, Süßdolde, Thymian und Waldmeister.
Aus dem Gemüsegarten
Viele Gemüsearten, die zu den Kreuzblütengewächsen zählen (z. B. Radieschen, Kohlrabi oder Brokkoli) neigen dazu, in Blüte zu gehen. Dann kann man ihre Blüten verkochen, am besten im Wok frittieren. Auch die Blüten von grünem Salat, Vogerlsalat, Rucola oder Endivien sind essbar.
Aus dem Blumengarten
Die Liste an Blüten, die man sich genussvoll auf der Zunge zergehen lassen kann, ist lang: von den Rosen und Nelken bis hin zu Sonnenblumen und Dahlien, Stockrosen und Malven, Stiefmütterchen und Nachtviolen. Nicht zu vergessen die Duftpelargonien, die auch in den Blumenkästen auf dem Balkon gerne gezogen werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
15x nach Hause bekommen & nur 12x bezahlen
Wunsch-Startdatum wählen
Kostenlose Lieferung nach Hause
Mindestlaufzeit: 12 Ausgaben
Ohne Risiko: Jederzeit zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich kündbar. (Nach Ende der Mindestlaufzeit)